Als der ursprüngliche Termin 14. September 2019 näher rückte, erkannten immer mehr europäische Länder, dass eine grosse Anzahl ihrer nationalen E-Commerce-Unternehmen und Banken diesen bereits einmal verschobenen Termin nicht einhalten konnten.
Man schätzte, dass die europäischen Online-Shops im Durchschnitt etwa 20% an Einnahmen verlieren würden, wenn sie den Termin nicht rechtzeitig einhalten könnten, und die Europäische Bankenbehörde (EBA), die für die technischen Regulierungsstandards verantwortlich ist, beschloss schließlich, eine weitere Verschiebung zuzulassen.
Die neue und endgültige Frist, die in einer EBA-Stellungnahme angekündigt wurde, ist der 31. Dezember 2020, und die zuständigen nationalen Behörden (NCA) in ganz Europa haben den relevanten nationalen Akteuren in ihren jeweiligen Ländern, d.h. Banken, PSPs und Internet-Shops, die Verschiebung angekündigt.
Um jedoch zu vermeiden, dass die Fristverlängerung einige der Parteien dazu veranlassen könnte, nichts zu unternehmen bis die neue Frist in unmittelbare Nähe rückt, hat die EBA - über die nationalen Behörden (NCA) - von den Parteien konkrete Umsetzungspläne der SCA als Bedingung für eine Verschiebung gefordert. Mit anderen Worten, EBA hat sichergestellt, dass sie nicht wieder vor der gleichen Situation stehen, wenn die nächste Deadline schlagend wird.
Schliesslich ist es wichtig zu betonen, dass die Händler und ihre PSPs spätestens Ende des ersten Halbjahres 2020 technisch bereit sein sollten, um genügend Zeit zu haben, die gesamte Prozesskette mit ihren Acquirers, den Schemes und den Issuers zu testen. Es ist wahrscheinlich, dass es unterschiedliche Auslegungen der neuen Regeln geben wird und die Feinabstimmung Zeit brauchen kann und spätestens vor Beginn des Weihnachtsgeschäfts abgeschlossen sein muss.