Sicheres Bezahlen im Internet

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Mit PSD2 in ein neues Zeitalter im europäischen E-Commerce

Mitte September 2019 traten die regulatorischen technischen Standards (RTS) im Rahmen der Zweiten EU-Zahlungsdiensterichtlinie PSD2 und die geforderte starke Kundenauthentifizierung in Kraft. Eine neue Herausforderung für europäische Online-Händler, aber auch für ihre Kunden, Acquirer und Kartenherausgeber. Wir haben die wichtigsten Infos für Sie zusammengefasst.

Mitte September 2019 traten die regulatorischen technischen Standards (RTS) im Rahmen der Zweiten EU-Zahlungsdiensterichtlinie PSD2 und die geforderte starke Kundenauthentifizierung in Kraft. Eine neue Herausforderung für Online-Händler, aber auch für ihre Kunden, Acquirer und Kartenherausgeber. Wir haben die wichtigsten Infos für Sie zusammengefasst.

Mitte September 2019 traten die regulatorischen technischen Standards (RTS) im Rahmen der Zweiten EU-Zahlungsdiensterichtlinie PSD2 und die geforderte starke Kundenauthentifizierung in Kraft. Eine neue Herausforderung für Online-Händler, aber auch für ihre Kunden, Acquirer und Kartenherausgeber. Wir haben die wichtigsten Infos für Sie zusammengefasst.

Der Zahlungsverkehr in der Europäischen Union hat sich mit 14. September 2019 stark verändert. Mit der Zahlungsdiensterichtlinie PSD2 (Payment Services Directive) möchte die EU die Sicherheit im elektronischen Zahlungsverkehr erhöhen, Innovation und Wettbewerb fördern und den Verbraucherschutz stärken. Die neuen Vorgaben werden insbesondere Online-Shopping sicherer und benutzerfreundlicher machen und zugleich die Conversion Rates sowie das Volumen im E-Commerce steigern. Um dem Online-Handel mehr Zeit für die Umsetzung einzuräumen, wurde eine Übergangsfrist für die Umsetzung der starken Kundenauthentifizierung gewährt.
 

Der Zahlungsverkehr in der Europäischen Union hat sich mit 14. September 2019 stark verändert. Mit der Zahlungsdiensterichtlinie PSD2 (Payment Services Directive) möchte die EU die Sicherheit im elektronischen Zahlungsverkehr erhöhen, Innovation und Wettbewerb fördern und den Verbraucherschutz stärken. Die neuen Vorgaben werden insbesondere Online-Shopping sicherer und benutzerfreundlicher machen und zugleich die Conversion Rates sowie das Volumen im E-Commerce steigern. Um dem Online-Handel mehr Zeit für die Umsetzung einzuräumen, wurde von der BaFin eine Übergangsfrist für die Umsetzung der starken Kundenauthentifizierung bis 31.12.2020 gewährt.
 

Der Zahlungsverkehr in der Europäischen Union hat sich mit 14. September 2019 stark verändert. Mit der Zahlungsdiensterichtlinie PSD2 (Payment Services Directive) möchte die EU die Sicherheit im elektronischen Zahlungsverkehr erhöhen, Innovation und Wettbewerb fördern und den Verbraucherschutz stärken. Die neuen Vorgaben werden insbesondere Online-Shopping sicherer und benutzerfreundlicher machen und zugleich die Conversion Rates sowie das Volumen im E-Commerce steigern. Um dem Online-Handel mehr Zeit für die Umsetzung einzuräumen, wurde von der FMA eine Übergangsfrist für die Umsetzung der starken Kundenauthentifizierung bis 31. Dezember 2020 gewährt.  

Was versteht man unter starker Kundenauthentifizierung?

Mit PSD2 werden neue, strengere Regeln beim Online-Zahlen vorgesehen. Ein statisches Passwort reicht nicht mehr aus. Künftig muss sich ein Kunde bei Online-Zahlungen mit zwei von drei unterschiedlichen Kriterien ausweisen („2-Faktor-Authentifzierung“ oder „Starke Kundenauthentifizierung“).
 

Wissen

etwas, das der Kunde weiss
z.B. Passwort, PIN, Geheimfrage

Besitz

etwas, das der Kunde hat
z.B. Handy, tragbares Gerät, von der Bank bereitgestellter Sicherheitstoken

Inhärenz

etwas Einzigartiges des Kunden
z.B. Fingerabdruck, Stimme, Iris oder Gesichtserkennung

Der Doppelcheck dient dazu, die Sicherheit bei Online- und Kartenzahlungen zu erhöhen. Um diese Anforderungen umzusetzen, müssen Händler in ihrem Online-Shop 3-D Secure implementieren.

Was versteht man unter starker Kundenauthentifizierung?

Mit PSD2 werden neue, strengere Regeln beim Online-Zahlen vorgesehen. Ein statisches Passwort reicht nicht mehr aus. Künftig muss sich ein Kunde bei Online-Zahlungen mit zwei von drei unterschiedlichen Kriterien ausweisen („2-Faktor-Authentifzierung“ oder „Starke Kundenauthentifizierung“).
 

Wissen

etwas, das der Kunde weiß
z.B. Passwort, PIN, Geheimfrage

Besitz

etwas, das der Kunde hat
z.B. Handy, tragbares Gerät, von der Bank bereitgestellter Sicherheitstoken

Inhärenz

etwas Einzigartiges des Kunden
z.B. Fingerabdruck, Stimme, Iris oder Gesichtserkennung

Der Doppelcheck dient dazu, die Sicherheit bei Online- und Kartenzahlungen zu erhöhen. Um diese Anforderungen umzusetzen, müssen Händler in ihrem Online-Shop 3-D Secure implementieren.

3-D Secure 2.0 kurz erklärt

Viele Online-Händler in Europa sind bereits mit der als 3-D Secure 1.0 bekannten Form der Kundenauthentifizierung vertraut. Bei diesem von den Kartenorganisationen Mastercard und Visa entwickelten Verfahren werden die Karteninhaber während des Bezahlvorgangs auf eine externe Webseite oder ein Popup-Fenster umgeleitet. Zur Überprüfung ihrer Identität müssen die Kunden einen Code oder ein Passwort eingeben. Dies führte in Vergangenheit zu Zahlungsabbrüchen und ist für mobile Zahlungen nicht wirklich geeignet. Daher haben zahlreiche Händler bis dato 3-D Secure 1.0 nicht eingesetzt.

Mit Inkrafttreten von PSD2 ist es für Händler nicht mehr optional, 3-D Secure einzusetzen. Denn kartenausstellende Banken können Online-Zahlungen künftig ablehnen, die nicht mit 3-D Secure authentifiziert wurden. Daher wurde 3-D Secure 2.0 entwickelt: ein modernes Verfahren, das den neuen Vorgaben voll und ganz entspricht und auch zukünftige Marktanforderungen berücksichtigt. Dabei wurde vermehrt auf ein verbessertes Kundenerlebnis beim Online-Einkauf Wert gelegt, insbesondere auf Smartphones, bei In-App-Käufen und der Verwendung von Cyberwallets.

Ausnahmen und „Frictionless Flow“

Ein wichtiger Grundsatz der neuen Anforderungen zur starken Authentifizierung ist, dass Konsumenten nur bei Online-Transaktionen, bei denen das Betrugsrisiko als erhöht eingeschätzt wird, ihre Identität nachweisen müssen.

Online-Zahlungen, die unter diese Transaktionen fallen, werden automatisch autorisiert („Frictionless Flow“), ohne dass die Kunden aufgefordert werden müssen, ihre Identität zu bestätigen. 3-D Secure wird nur dann ausgelöst, wenn diese Ausnahmen nicht gelten.

Was ist für Händler zu tun?

Nach Ablauf der Übergangsfrist müssen sich Kunden bei Online-Kartenzahlungen verpflichtend mithilfe des 3-D Secure-Protokolls zweifach authentifizieren. Zugleich sollten Händler ihr Online-Zahlungsmodell überprüfen und ihren Checkout-Prozess neu gestalten.

SIX Payment Services erfüllt die Anforderungen bereits und unterstützt die starke Kundenauthentifizierung mit 3-D Secure 2.0.

Wozu dient die Übergangsfrist?

Um dem Online-Handel mehr Zeit für die Umsetzung einzuräumen, hat die Europäische Bankenaufsichtsbehörde EBA lokalen Regulatoren die Möglichkeit einer Übergangsfrist für die Umsetzung der starken Kundenauthentifizierung gewährt. Diese Frist greift bereits in Ländern wie Belgien, Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Italien, Luxemburg, Niederlande und Österreich. Die Dauer der Übergangsfrist wird im Laufe des vierten Quartals 2019 von den lokalen Aufsichtsbehörden kommuniziert.

Was ist für Händler zu tun?

Nach Ablauf der Übergangsfrist müssen sich Kunden bei Online-Kartenzahlungen verpflichtend mithilfe des 3-D Secure-Protokolls zweifach authentifizieren. Zugleich sollten Händler ihr Online-Zahlungsmodell überprüfen und ihren Checkout-Prozess neu gestalten.

SIX Payment Services erfüllt die Anforderungen bereits und unterstützt die starke Kundenauthentifizierung mit 3-D Secure 2.0.
 

Für deutsche Händler läuft die Übergangsfrist für die starke Authentifizierung noch bis Ende 2020. Auch wenn die BaFin für die Umsetzung der starken Kundenauthentifizierung eine Übergangsfrist eingeräumt hat, bleibt die starke Kundenauthentifizierung weiterhin gesetzlich vorgeschrieben. Sie sollten sich daher jetzt schon auf die neuen Vorgaben vorbereiten.

Was ist für Händler zu tun?

Nach Ablauf der Übergangsfrist müssen sich Kunden bei Online-Kartenzahlungen verpflichtend mithilfe des 3-D Secure-Protokolls zweifach authentifizieren. Zugleich sollten Händler ihr Online-Zahlungsmodell überprüfen und ihren Checkout-Prozess neu gestalten.

SIX Payment Services erfüllt die Anforderungen bereits und unterstützt die starke Kundenauthentifizierung mit 3-D Secure 2.0.
 

Für österreichische Händler läuft die Übergangsfrist für die starke Authentifizierung noch bis Ende 2020. Auch wenn die FMA für die Umsetzung der starken Kundenauthentifizierung eine Übergangsfrist eingeräumt hat, bleibt die starke Kundenauthentifizierung weiterhin gesetzlich vorgeschrieben. Sie sollten sich daher jetzt schon auf die neuen Vorgaben vorbereiten.

SIX Payment Services ist startklar für PSD2

SIX Payment Services war einer der ersten Zahlungsanbieter in Europa, der Live-Transaktionen mit starker Kundenauthentifizierung für europäische Händler abwickelte. Dabei werden ein reibungsloser Ablauf von Online-Zahlungen sichergestellt, Ausnahmen verwaltet und die Online-Kundenerfahrung Ihrer Kunden optimiert.

SIX Payment Services arbeitet mit einer Vielzahl von Händlern zusammen, um die Einhaltung der neuen Richtlinie zu gewährleisten. Unsere Experten sind bereit, Sie bei der Umstellung zu unterstützen, sodass Sie künftig Online-Zahlungsprozesse einsetzen, die sicherer, intelligenter und einfacher zu bedienen sind.